Allgemeine Informationen zu Vergabeverfahren der Stadt Bornheim

Die Vergabestelle der Stadt Bornheim folgt bei den Vergabeverfahren

Das GWB und die VgV gelten für die Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte (Werte seit dem 01.01.2022):

  • für Lieferungen und Dienstleistungen 215.000 Euro netto 
  • für soziale und andere besondere Dienstleistungen 750.000 Euro netto
  • für Bauleistungen 5,382 Mio. Euro netto 

Oberhalb der EU-Schwellenwerte werden Aufträge nach den in § 119 GWB genannten Verfahren vergeben, in der Regel in offenen Verfahren oder im nicht-offenen Verfahren nach Teilnahmewettbewerb.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte werden Aufträge nach öffentlicher oder beschränkter Ausschreibung oder in Verhandlungsvergabe (UVgO) bzw. freihändiger Vergabe (VOB/A) vergeben. 

Weitere Informationen zum Vergaberecht und zum Ablauf von Vergabeverfahren finden Sie im Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen.


Bewerbungs- und Vertragsbedingungen

Wenn in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, gelten für Vergabeverfahren und Aufträge die folgenden Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.

Für die Vergabe von Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwertes

Für die Vergabe von Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwertes

  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte
  • allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Lieferungen und Dienstleistungen mit Anlagen 
Für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

Für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Lieferungen und Dienstleistungen mit Anlagen
  • die VOL/B
Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Bauleistungen mit Anlagen
  • zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Bauleistungen
  • zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Straßenbaumaßnahmen 
  • VOB/B
  • VOB/C

Form und Versand der Angebote / Submissionstermin

Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte, bei öffentlichen Ausschreibungen und bei beschränkten Ausschreibungen wird ein Submissionstermin (Angebotseröffnung) festgesetzt. 

Elektronische Angebote müssen bis zum Submissionstermin verschlüsselt im Vergabeportal Nordrhein-Westfalen abgelegt werden. Sind schriftliche Angebote zugelassen, müssen diese in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Ungeöffnet sofort der Vergabestelle vorlegen“ an folgende Adresse versendet werden:

1 – Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro
Vergabestelle
Rathausstraße 2
53332 Bornheim

Sie können Ihr Angebot auch persönlich in der Vergabestelle, Zimmer 401, abgeben. 
Werfen Sie Ihr Angebot bitte nicht am Tag der Submission in den Briefkasten des Rathauses.