Bekanntmachung vergebener Aufträge
Die hier dokumentierten Aufträge wurden nach den Vergaberichtlinien der Stadt Bornheim nach beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe erteilt.
§ 20 Abs. 3 Ziffer 1 VOB/A verpflichtet öffentliche Auftraggeber, erteilte Aufträge für Bauleistungen nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € netto Auftragswert für die Dauer von sechs Monaten öffentlich bekanntzumachen.
§ 30 Abs. 1 UVgO verpflichtet öffentliche Auftraggeber, erteilte Aufträge für Lieferungen, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen nach beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungs-vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € netto Auftragswert für die Dauer von drei Monaten öffentlich bekanntzumachen.
§ 20 Abs. 3 Ziffer 2 VOB/A verpflichtet öffentliche Auftraggeber, erteilte Aufträge aus freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 15.000 € netto Auftragswert für die Dauer von sechs Monaten öffentlich bekanntzumachen.
Bekanntmachungspflichtige erteilte Aufträge
- Bornheim: Auftrag zur Beseitigung von Unwetter- und Flutschäden im Stadtgebiet nach öffentlicher Ausschreibung in drei Losen vergeben an die Firma Geschwister Balter GmbH, 53940 Losheim/Eifel - Auftrag erteilt am 05.07.2024