Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Die Ehe muss jedoch noch bestehen. Die Erklärung ist von beiden Ehepartnern gleichzeitig abzugeben. Die Erklärung kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes abgegeben werden, sie wird wirksam mit dem Eintrag beim Standesamt des Eheschließungsortes.
Familiennamensänderung
Überblick
Details
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache; Bestand der Ehe
Ablauf
Die Erklärung wird von beiden Ehepartnern persönlich abgegeben und vom Mitarbeiter des Standesamtes aufgenommen. Gegebenenfalls erfolgt die Beurkundung im hier geführten Eheregister oder die Weiterleitung an das registerführende Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis/Reisepass; Eheurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Gebühren
45 Euro für die Namenserklärung
20 Euro für eine neue Eheurkunde
Fristen und Bearbeitungszeiten
Wie bereits erwähnt, unterliegt die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens keiner Frist.
Die gesamte Bearbeitungszeit ist abhängig von der Auslastung des Standesamtes. Erst durch Entgegennahme der Erklärung durch das Eheschließungsstandesamt wird diese wirksam. Sollte die Eheschließung nicht in Bornheim vorgenommen worden sein, wird sich die abschließende Bearbeitung verlängern.
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Standesamt
Holtkötter, Jens
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
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Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
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Telefax: 02222 945-126