Familiennamensänderung

Überblick

Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Die Ehe muss jedoch noch bestehen. Die Erklärung ist von beiden Ehepartnern gleichzeitig abzugeben. Die Erklärung kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes abgegeben werden, sie wird wirksam mit dem Eintrag beim Standesamt des Eheschließungsortes.

Details

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache; Bestand der Ehe

Ablauf

Die Erklärung wird von beiden Ehepartnern persönlich abgegeben und vom Mitarbeiter des Standesamtes aufgenommen. Gegebenenfalls erfolgt die Beurkundung im hier geführten Eheregister oder die Weiterleitung an das registerführende Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis/Reisepass; Eheurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Gebühren

45 Euro für die Namenserklärung

20 Euro für eine neue Eheurkunde

Fristen und Bearbeitungszeiten

Wie bereits erwähnt, unterliegt die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens keiner Frist.

Die gesamte Bearbeitungszeit ist abhängig von der Auslastung des Standesamtes. Erst durch Entgegennahme der Erklärung durch das Eheschließungsstandesamt wird diese wirksam. Sollte die Eheschließung nicht in Bornheim vorgenommen worden sein, wird sich die abschließende Bearbeitung verlängern.

Ansprechpartner

Elisabeth Schurz
Standesamt
Telefon: 02222 945-411
E-Mail
Ute Wahl
Mittwoch bis Freitag
Standesamt
Telefon: 02222 945-417
E-Mail
Gerd Geis
Standesamt
Telefon: 02222 945-410
E-Mail