Voraussetzungen
Zur Anmeldung im Standesamt müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Verlobte zur Eheanmeldung erscheinen, benötigt der anmeldende Verlobte eine Vollmacht des Partners sowie dessen Personalausweis im Original.
Ablauf
Die Anmeldung zur Eheschließung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung von den Verlobten vorgenommen werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen bei der Anmeldung im Original vorgelegt werden. Die Unterlagen können Sie uns gerne vor Ihrem Termin per E-Mail zusenden an: standesamt(at)stadt-bornheim.de
Erforderliche Unterlagen
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war (beide ledig sind),
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und
- beide in Bornheim geboren wurden.
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie gültige Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende weitere Unterlagen:
- wenn einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Bornheim hat, ist eine erweiterte Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt" beim Meldeamt des Wohnsitzes anzufordern. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
- wenn Sie nicht in Bornheim geboren wurden, benötigen Sie eine aktuelle Abschrift Ihres Geburtseintrages. Erhältlich ist diese beim Standesamt des Geburtsortes.
- verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister der Vorehe vorlegen, aus dem die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgehen. Wurde die Vorehe beim Standesamt Bornheim geschlossen, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück, andernfalls erhalten Sie den Auszug aus dem Eheregister beim Standesamt der damaligen Eheschließung.
- haben Sie gemeinsame Kinder, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit.
Finden Sie sich in dieser Aufzählung wieder, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich (telfonisch oder per E-Mail) beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können.
Die alleinige Anmeldung zur Eheschließung dauert, sofern alle Unterlagen vorgelegt wurden und keine weiteren Behörden (z. B. das Oberlandesgericht Köln) zu beteiligen sind, etwa 30 Minuten.