Zur Beantragung eines Ehefähigkeitzeugnisses ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss im Bornheimer Stadtgebiet wohnen bzw. der letzte Wohnsitz in Deutschland muss in Bornheim gewesen sein. Ein Ehefähigkeitszeugnis kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, anerkannte ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.
Ablauf
Bei Wohnsitz in Bornheim ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei Wohnsitz im Ausland ist über die zuständige deutsche Auslandsvertretung ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Da unterschiedliche Voraussetzungen und Ländervorschriften zu beachten sind, wird gebeten, vorher mit dem Standesamt telefonisch Kontakt aufzunehmen, um zu erfragen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Gebühren
Für ein Ehefähigkeitszeugnis bei dem nur deutsches Recht anzuwenden, bzw. zu prüfen ist sind 60 Euro zu zahlen.
Ist ausländisches Recht zu berücksichtigen, fällt eine Gebühr in Höhe von 120 Euro an
Je nach Arbeitsaufwand können weitere Gebühren anfallen.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Ein Ehefähigkeitszeugnis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Die Bearbeitungszeit ist u.a. Abhängig von der Auslastung des Standesamtes und den Umfang der Urkundenüberprüfungen.