Überblick

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Durch dieses Dokument wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung zwischen den beiden Verlobten keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Insofern wird die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnort oder ggfls. des letzten inländischen Wohnsitzes.

Details

Zur Beantragung eines Ehefähigkeitzeugnisses ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

 

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss im Bornheimer Stadtgebiet wohnen bzw. der letzte Wohnsitz in Deutschland muss in Bornheim gewesen sein. Ein Ehefähigkeitszeugnis kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, anerkannte ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.

Ablauf

Bei Wohnsitz in Bornheim ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei Wohnsitz im Ausland ist über die zuständige deutsche Auslandsvertretung ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Da unterschiedliche Voraussetzungen und Ländervorschriften zu beachten sind, wird gebeten, vorher mit dem Standesamt telefonisch Kontakt aufzunehmen, um zu erfragen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Gebühren

Für ein Ehefähigkeitszeugnis bei dem nur deutsches Recht anzuwenden, bzw. zu prüfen ist sind 60 Euro zu zahlen.

Ist ausländisches Recht zu berücksichtigen, fällt eine Gebühr in Höhe von 120 Euro an

Je nach Arbeitsaufwand können weitere Gebühren anfallen.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Ein Ehefähigkeitszeugnis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Die Bearbeitungszeit ist u.a. Abhängig von der Auslastung des Standesamtes und den Umfang der Urkundenüberprüfungen.

Ansprechpartner

Elisabeth Schurz
Standesamt
Telefon: 02222 945-411
E-Mail
Ute Wahl
Mittwoch bis Freitag
Standesamt
Telefon: 02222 945-417
E-Mail
Gerd Geis
Standesamt
Telefon: 02222 945-410
E-Mail