Die betroffenen Lebenspartner können ihre Umwandlung (Eheschließung) beim Standesamt, an dem einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden.
Ehe für Alle
Überblick
Details
Voraussetzungen
Die Lebenspartnerschaft muss noch Bestand haben.
Ablauf
Für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein aktueller Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen. Daneben sind die Identität und der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nachzuweisen.
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht einer Eheschließung im Sinne des Personenstandsgesetzes. Daher muss die Umwandlung mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Ehegatten, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich vollzogen werden, folglich ist das Datum der Umwandlung (Eheschließung) - und nicht das Datum der zuvor begründeten Lebenspartnerschaft – zu beurkunden.
Haben die Eheschließenden noch keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, so können sie nun einen Ehenamen bestimmen.
Gebühren
20 Euro für die Eheurkunde
Fristen und Bearbeitungszeiten
Fristen: Keine
Bearbeitungszeiten: Abhängig vom jeweiligen Einzelfall
Standesamt
Holtkötter, Jens
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-410, -411 und -417
Telefax: 02222 945-126