Informationen zur Grundsteuerreform

Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung NRW verfügbar sind. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
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