Immissions- und Lärmschutz

Immissionsschutz

Kontakte und Hinweise

Immissionen sind Störfaktoren, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden und das Wasser einwirken. Dazu gehören Luftverunreinigungen wie Rauch, Staub oder Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen,

Wenn Sie Immissionen feststellen, die von einer Anlage verursacht werden und die eine Gefahr für die Umwelt darstellen oder die zu erheblichen Belästigungen führen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Wenn ersichtlich ist, dass Immissionen von einer der Chemie-Anlagen in Wesseling oder Köln-Godorf stammen, finden Sie in der Broschüre "Informationen für unsere Nachbarschaft" Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können.


Lärm

Auch Lärm ist eine Form der Umweltverschmutzung und kann je nach Intensität und Dauer das Wohlbefin­den beeinträchtigen und sogar zu Gesundheitsschä­den füh­ren. Lärm verursachen vor allem folgende Bereiche:

Umgebungslärm

Unter "Umgebungslärm" wird nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und anderen großen Lärmquellen (Industrie) verstanden. Hauptverkehrsstraßen sind definiert als Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr, Haupteisenbahnstrecken als Strecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr. Die Lärmaktionsplanung hat zum Ziel, Belästigungen und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume (Gebiete mit städtischem Charakter mit mehr als 100.000 Einwohnern) sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von den oben genannten Lärmquellen. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Auf Grundlage der Lärmkartierung erstellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne, außer für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Lärmquellen in Bornheim

Lärmquellen in Bornheim

Im Stadtgebiet Bornheim ist der Straßenverkehr die bedeutendste Lärmquelle. Ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a weisen die folgenden Straßen auf:

-  die Autobahn A 555 und die Landesstraßen
- L 118
- L 182
- L 183
- L 190
- L 192
- L 281 und
- L 300 teilweise.

Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln-Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet.

Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärmquellen dar. 

Näheres zur Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim in den beiden folgenden Beiträgen.

Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - Stufe 4

Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - Stufe 4

zum Ansehen und Herunterladen bitte anklicken

 

Am 4.7.2024 hat der Rat der Stadt Bornheim den Lärmaktionsplan (Stufe 4) beschlossen. 

Zum  Verfahren:
2023/24 stand die 4. Runde der Lärmaktionsplanung an. Seit Juli 2023 ist die neue Umgebungslärmkartierung des Landes NRW abgeschlossen. Die aktuelle Karte kann auf MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de) aufgerufen werden, durch Eingabe der Postleitzahl ist das schnelle Zoomen auf den eigenen Ort möglich. Die Kommunen waren nun gefragt, anhand der neuen Lärmkarten ihre Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten.

Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und mehrerer Landesstraßen (L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 tlw.) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a. Außerdem führen die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärm­quellen dar. Auf der DB-Strecke Köln-Koblenz verkehren zwar auch mehr als 30.000 Züge/a, aber 2015 wurde die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken von den Gemeinden auf das Eisenbahnbundesamt übertragen. Daher ist die DB-Strecke nicht mehr dargestellt.

Bei der Überprüfung war die Mitwirkung der Öffentlichkeit erwünscht. Schon vor und während der Erstellung des Entwurfs konnten alle, die sich über Lärm von Straßen oder den Stadtbahnlinien beschweren, Vorschläge zu dessen Verminderung machen oder auf andere Lärmquellen hinweisen wollten, dies per E-Mail an laerm(at)stadt-bornheim.de mitteilen sowie sich telefonisch unter 02222-945310 oder persönlich ans Umweltamt wenden. Solche Mitteilungen sind natürlich auch weiterhin möglich.

Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplanes wurde für vier Wochen online und im Rathaus offengelegt und zu Stellungnahmen aufgerufen. Außerdem wurden betroffene Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Einarbeitung eingegangener Stellungnahmen wurde die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans, Stufe 4, am 4.7.2024 vom Rat beschlossen. Der Plan ist durch die öffentliche Bekanntmachung am 9.7.2024 in Kraft getreten.

Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3

Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 nach Vorberatung im Umweltausschuss am 03.06. und im Stadtentwicklungsausschuss am 10.06. die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) beschlossen. Der Plan ist damit weiterhin bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Der von der Stadt erstmals 2002 erstellte LAP ist alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Für die Überprüfung 2019 des LAP, Stufe 2, von 2015 gemäß einem Prüfkatalog des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lagen als Grundlage die neuen Lärmkarten des Landes NRW im April 2018 vor (Erhebungsstand 2016). Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsentwicklung und damit die Zunahme der Lärmemissionen in Bornheim seit 2012 so geringfügig gewesen seien, dass es keiner Überarbeitung des LAP bedürfe und der Bornheimer LAP  unverändert fortgeschrieben werden könne, die Maßnahmen sollten weiterhin gültig bleiben. Daher wurde vom Rat am 23.05.2019 die Fortschreibung des bestehenden LAP beschlossen. Die gemäß BImschG auch in diesem Fall erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 06.01. bis 07.02.2020. Hierüber wurde im Amtsblatt, über die lokale Presse und die Homepage der Stadt informiert.

Zur Lärmaktionsplanung können Sie folgende Unterlagen einsehen (bitte anklicken):

Die Unterlagen sind auch zu den normalen Bürostunden im Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim, Königstraße 25, einsehbar.

 

Zur Entwicklung der Lärmaktionsplanung

Die Stadt Bornheim hat zur Verringerung von Lärm erstmals 2002 einen Lärmminderungsplan nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufgestellt, der die Lärmsituation im gesamten Stadt­gebiet darstellt und Minderungsvorschläge enthält. Dieser Plan wird durch die Lärmaktionsplanung nach EU-Recht weitergeführt, deren Vorgaben in das nationale Recht umgesetzt wurden.

Im Dezember 2014 hat der Rat den Lärmaktionsplans (LAP), Stufe 2, samt der eingegangenen Anregungen und den Stellungnahmen des Bürgermeisters dazu abschließend beschlossen. Er wurde am 04.02.2015 öffentlich bekanntgemacht und ist damit bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Vorlage zur Ratssitzung mit allen Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem als Tagesordnungspunkt 12 der Ratssitzung am 4.12.2014. Außerdem sind die Unterlagen zu den normalen Bürostunden im Umweltamt in der Außenstelle des Rathauses im Kliehof (Königstr. 25) einsehbar.

Im Vorfeld hatten der Umwelt- und der Planungsausschuss im März 2014 den Entwurf beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, die Öffentlichkeit über Internet und Amtsblatt  um  Vorschläge zur Lärmaktionsplanung zu bitten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Sommer 2014 erfolgt.  

Hintergrundinformationen

Bei der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt, um Lärmprobleme zu erkennen und Vorschläge zur Minderung zu machen. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt  oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

In einer ersten Stufe der Lärmaktionsplanung waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. mehr als 16.400 Kfz pro Tag (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr > 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen zu untersuchen. Betroffen hiervon waren in Bornheim die BAB 555, die L 118/ L 300 zwischen BAB,  Moselstraße und Stadtgrenze Bonn und die Strecke der DB. Ein erster Sachstandsbericht der Stadt Bornheim an das Land erfolgte Ende 2008.

In der zweiten Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 sowie der Königstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim), die ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärmquelle dar.

Nach einem einführenden Teil werden die genannten Straßen- und Schienenabschnitte unter Berücksichtigung der Anzahl der Betroffenen detailliert betrachtet, um anschließend vorhandene und neue Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Lärmbelastungssituation vorzustellen.

Aus der Auflistung der lärmverursachenden Verkehrswege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim stehen, sondern in der von DB, Landesbetrieb Straßenbau und HGK. Maßnahmen zur Lärmreduktion müssen sich daher an diese Baulastträger richten, die auch zum Lärmaktionsplan Stellung genommen haben.

Die Stadt Bornheim selbst ist vor allem verkehrsplanerisch gegen die Lärmproblematik vorgegangen. Hier sind unter anderem folgende Verkehrsentlastungen zu nennen:

  • die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192),
  • die kleine Ortsumgehung Bornheim (Fußkreuzweg-Apostelpfad),
  • die Einbahnstraßenregelung im Ortszentrum Bornheim,
  • die im Flächennutzungsplan dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und
  • die geplante L190n in Sechtem.

Aber auch grundlegende Planungen im Flächennutzungsplan wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept) tragen zur Lärmminderung bei.

Weitere Informationen im Internet:


Baumaßnahmen und Gewerbe

Lärm von Baustellen und Betrieben ist werktags (d.h. montags bis samstags) bis zu einer zumut­ba­ren Grenze hinzunehmen. 

Einzelheiten zum Baulärm regelt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm". Ein Beispiel: in Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, gilt tags (7 bis 20 Uhr) ein Richtwert von 55 dB (A) und nachts (20 bis 7 Uhr) von 40 dB (A). Um festzustellen, ob der Richtwert eingehalten wird, ist ein Beurteilungspegel zu ermitteln. Weil dies dem Laien praktisch nicht möglich ist, kann man zunächst nur nach dem subjektiven Eindruck gehen. 

Wenn der Bau- oder Gewerbelärm übermäßig erscheint, wenden Sie sich bitte an die Untere Immissionsschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis.

Auch bei privaten Baumaßnahmen muss Rücksicht genommen werden: Laute Maschinen und Geräte dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Einige besonders laute Geräte dürfen sogar nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Bei Verstößen sprechen Sie bitte zunächst nach Möglichkeit den Verursacher an. Ist dies nicht möglich oder hat es keinen Erfolg, so können Sie sich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung an das Ordnungsamt, wenden, außerhalb dieser Zeiten an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811.

Freizeitlärm

Viele Lärmprobleme im privaten Umfeld sind lösbar, wenn man sich selbst lärmbewusst verhält und den "Krach machenden" Nachbarn höflich darum bittet, leiser zu sein. Wenn bei Lärmbelästigungen keine andere Abhilfe möglich ist, wenden Sie sich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung bitte an die Abteilung Ordnungswesen, außerhalb davon an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811.

Musik, egal ob selbst erzeugt oder abgespielt, darf grundsätzlich nur so laut sein, dass un­betei­ligte Personen nicht erheblich belästigt werden. 

Besonders störend ist nächtlicher Lärm. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist es verboten, Lärm zu machen, der die  Nachtruhe anderer stört.

Zu bestimmten Anlässen kann es jedoch Ausnahmen geben, in Born­heim z.B. aus Anlass des Jahreswechsels, des Karnevals, der Mai- und Kir­mes­­feiern sowie bestimmter weiterer Veranstaltungen. Die Ausnahmegenehmigungen wer­den von der Abteilung Ordnungswesen des Bürger- und Ordnungsamts erteilt, die auch die Polizei entsprechend informiert.

Saisonal kann auch der Lärm durch Gartenarbeiten sehr störend sein, denn in vielen Gärten kommen motorisierte Hilfen zum Einsatz: 
Kompost­häcksler, Kettensägen und andere Gartengeräte machen Garten­arbeit bequemer, aber auch lauter. Zum Teil belästigen sie die Nachbarn mit Lärm, der ohne weiteres mit der Geräuschkulisse an einer stark befahrenen Straße vergleichbar ist. Daher dürfen die meisten derartigen Geräte nach der Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung in Wohngebieten nur werktags von 7-20 h betrieben werden. Besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sammler dürfen nur von 9-13 h und 15-17 h betrieben werden. In Mischgebieten sind dagegen nur die Nacht- und die Sonn- und Feiertagsruhe zu beachten.
So etwas wie "Flüsterhäcksler" gibt es zwar nicht, aber Geräte mit dem Blauen Engel "weil lärmarm" sind doch deutlich leiser als solche ohne diese Auszeichnung - bervorzugen Sie sie daher beim Kauf!
 

Lärmbelästigung durch Glascontainer

Natürlich ist es im Dienste des Umwelt­schutzes eine gute Sache, dass Glas getrennt gesammelt und wie­der­verwertet wird. Leider werden die Bewohner in Nach­bar­schaft zu Containerstandplätzen immer wie­der durch Lärm belästigt, der durch den Glaseinwurf ent­steht. 
Tra­gen Sie zur Vermin­de­rung der Lärmbelä­sti­gung bei, in­dem Sie in den gesetzlichen Ruhezeiten nichts einwerfen:

  • überall von 22 bis 6 Uhr, in Wohngebieten von 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe)
  • sowie sonn- und feiertags ganztägig

und beachten Sie bitte auch die Mittagsruhe.

Bei Lärmbelästigung durch Glaseinwurf zu Ruhezeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811.

Verkehrslärm

Über den Lärmaktionsplan hinaus versucht die Stadt Bornheim, auch an den dort nicht erfassten Straßen den als besonders stö­rend empfundenen Verkehrslärm durch verkehrsberu­higte Straßen in  Wohngebieten und durch Lärm­schutzwände niedrig zu halten.

Bitte versuchen Sie auch selbst, im Straßenverkehr keinen vermeidbaren Lärm zu erzeugen. Nach den  Regeln der Straßenverkehrsordnung ist es sogar verboten, unnötig 

  • den Motor laufen zu lassen,
  • Fahrten zu unternehmen,
  • zu hupen,
  • stark zu beschleunigen bzw. zu bremsen.

Zuwiderhandlungen können bei der Polizei angezeigt werden.

Bei störendem Fluglärm wenden Sie sich bitte an die Abtei­lung für Umweltschutz und Fluglärm des Flughafens Köln/Bonn, Tel. 02203 404030.

Stammt der Fluglärm von Militärflugzeugen, so wenden Sie sich bitte an das Fluginformationszentrum der Bundeswehr, Tel. 0800 8620730.

Ansprechpartner

Irmgard Mohr
Umwelt
Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Telefon: 02222 945-310
E-Mail