Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 nach Vorberatung im Umweltausschuss am 03.06. und im Stadtentwicklungsausschuss am 10.06. die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) beschlossen. Der Plan ist damit weiterhin bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Der von der Stadt erstmals 2002 erstellte LAP ist alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Für die Überprüfung 2019 des LAP, Stufe 2, von 2015 gemäß einem Prüfkatalog des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lagen als Grundlage die neuen Lärmkarten des Landes NRW im April 2018 vor (Erhebungsstand 2016). Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsentwicklung und damit die Zunahme der Lärmemissionen in Bornheim seit 2012 so geringfügig gewesen seien, dass es keiner Überarbeitung des LAP bedürfe und der Bornheimer LAP unverändert fortgeschrieben werden könne, die Maßnahmen sollten weiterhin gültig bleiben. Daher wurde vom Rat am 23.05.2019 die Fortschreibung des bestehenden LAP beschlossen. Die gemäß BImschG auch in diesem Fall erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 06.01. bis 07.02.2020. Hierüber wurde im Amtsblatt, über die lokale Presse und die Homepage der Stadt informiert.
Zur Lärmaktionsplanung können Sie folgende Unterlagen einsehen (bitte anklicken):
Die Unterlagen sind auch zu den normalen Bürostunden im Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim, Königstraße 25, einsehbar.
Zur Entwicklung der Lärmaktionsplanung
Die Stadt Bornheim hat zur Verringerung von Lärm erstmals 2002 einen Lärmminderungsplan nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufgestellt, der die Lärmsituation im gesamten Stadtgebiet darstellt und Minderungsvorschläge enthält. Dieser Plan wird durch die Lärmaktionsplanung nach EU-Recht weitergeführt, deren Vorgaben in das nationale Recht umgesetzt wurden.
Im Dezember 2014 hat der Rat den Lärmaktionsplans (LAP), Stufe 2, samt der eingegangenen Anregungen und den Stellungnahmen des Bürgermeisters dazu abschließend beschlossen. Er wurde am 04.02.2015 öffentlich bekanntgemacht und ist damit bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Vorlage zur Ratssitzung mit allen Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem als Tagesordnungspunkt 12 der Ratssitzung am 4.12.2014. Außerdem sind die Unterlagen zu den normalen Bürostunden im Umweltamt in der Außenstelle des Rathauses im Kliehof (Königstr. 25) einsehbar.
Im Vorfeld hatten der Umwelt- und der Planungsausschuss im März 2014 den Entwurf beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, die Öffentlichkeit über Internet und Amtsblatt um Vorschläge zur Lärmaktionsplanung zu bitten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Sommer 2014 erfolgt.
Hintergrundinformationen
Bei der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt, um Lärmprobleme zu erkennen und Vorschläge zur Minderung zu machen. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
In einer ersten Stufe der Lärmaktionsplanung waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. mehr als 16.400 Kfz pro Tag (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr > 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen zu untersuchen. Betroffen hiervon waren in Bornheim die BAB 555, die L 118/ L 300 zwischen BAB, Moselstraße und Stadtgrenze Bonn und die Strecke der DB. Ein erster Sachstandsbericht der Stadt Bornheim an das Land erfolgte Ende 2008.
In der zweiten Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 sowie der Königstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim), die ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärmquelle dar.
Nach einem einführenden Teil werden die genannten Straßen- und Schienenabschnitte unter Berücksichtigung der Anzahl der Betroffenen detailliert betrachtet, um anschließend vorhandene und neue Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Lärmbelastungssituation vorzustellen.
Aus der Auflistung der lärmverursachenden Verkehrswege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim stehen, sondern in der von DB, Landesbetrieb Straßenbau und HGK. Maßnahmen zur Lärmreduktion müssen sich daher an diese Baulastträger richten, die auch zum Lärmaktionsplan Stellung genommen haben.
Die Stadt Bornheim selbst ist vor allem verkehrsplanerisch gegen die Lärmproblematik vorgegangen. Hier sind unter anderem folgende Verkehrsentlastungen zu nennen:
- die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192),
- die kleine Ortsumgehung Bornheim (Fußkreuzweg-Apostelpfad),
- die Einbahnstraßenregelung im Ortszentrum Bornheim,
- die im Flächennutzungsplan dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und
- die geplante L190n in Sechtem.
Aber auch grundlegende Planungen im Flächennutzungsplan wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept) tragen zur Lärmminderung bei.
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