Mobilfunkanlagen

Funkanlage

Symbolfoto

Flächendeckend funktionierende Mobilfunknetze stellen einerseits eine notwendige Basisinfrastruktur dar und wecken andererseits Sorgen um gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Felder. In diesem Bewusstsein hat die Stadt 2005 Leitlinien zur Errichtung von Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet von Bornheim beschlossen. Wie dort erläutert wird, hat die Stadt jedoch nur im Rahmen der Standortfindung einen gewissen Einfluss auf die Errichtung von Mobilfunkanlagen.

Vor allem müssen die Standorte von Mobilfunkanlagen von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigt werden. Diese überwacht auch die Einhaltung der Immissionsschutz-Grenzwerte (festgelegt in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz) am jeweiligen Senderstandort. Die Bundesnetzagentur stellt darüber hinaus weitere Informationen und eine Karte, in der die Funkanlagen eingetragen sind, bereit.

Bitte geben Sie dort die Adresse ein, um auf den gewünschten Kartenausschnitt zu gelangen. Wenn Sie in der Karte das orange Dreieck mit dem i anklicken, das den jeweiligen Standort einer Funkanlage – meist mit einer gewissen Unschärfe – markiert, erhalten Sie noch weitere Informationen zu diesem Standort.