Rechtliches
Um Kindertagespflegeperson zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist erforderlich, wenn Sie Kinder:
- außerhalb des Elternhauses betreuen und
- dies mehr als 15 Stunden wöchentlich und
- gegen Entgelt und
- länger als 3 Monate
betreuen möchten.
Wer ohne Erlaubnis zur Kindertagespflege eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnimmt bzw. ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 104 SGB VIII.