Voraussetzungen
Im Hinblick auf die Wohnfläche Ihrer Wohnung gibt es einige Regeln, die bei der Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) beachtet werden müssen. Die Angemessenheit der Größe der Wohnung ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird ebenfalls auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.
Erforderliche Unterlagen
Die Nachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, müssen Sie ebenfalls nachweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamts oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt „Einkommenserklärung“, das Ihnen als Download zur Verfügung steht.
Gebühren
Der Wohnberechtigungsschein ist für Bezieher von Sozialhilfe kostenfrei. Ansonsten fallen einkommensabhängig Gebühren von 5 bzw. 8 Euro an.
Formulare
Der Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung kann hier heruntergeladen werden
Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Das dafür benötigte Formular kann hier heruntergeladen werden.