Überblick

Wahlen und Bürgerentscheide werden durch die zuständige Stelle organisiert und bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag, oder im Wahlbüro der Stadt Bornheim, abgeben.

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bornheim.de/wahlen-mitwirkung/

 

Details

Voraussetzungen

Vor der nächsten Wahlperiode informieren wir Sie über die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl.

Ablauf

Vor der nächsten Wahlperiode werden Sie auch über die Abläufe informiert.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigungskarte oder ein Ausweisdokument mit.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpartner

Joana Lemke
Abteilungsleiterin
Bürgerbüro Personenstandswesen
Telefon: 02222 945-179
E-Mail

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