Hinweis für Bestatter:
Bestatter haben die Möglichkeit, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu mailen an standesamt(at)stadt-bornheim.de . Die Fälle werden beurkundet und der Bestatter kann in der Regel am Folgetag die Urkunden in Empfang nehmen . Die Abholung erfolgt gegen Einreichung der Originale. Bei Fragen ist der telefonische Kontakt unter 02222 945-410, -411 oder -417 möglich.
Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen. Von den Sterbeurkunden werden Mehrausfertigungen für die Renten-, Kranken- und ggf. Lebensversicherung und das Nachlassgericht gefertigt.
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag - der Samstag gilt nicht als Werktag - dem Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Hierzu sind folgende Personen verpflichtet:
- jede Person, die mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat.
Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen, dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.
Bei einem Sterbefall in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.