Überblick

Hinweis für Bestatter:

Bestatter haben die Möglichkeit, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu mailen an standesamt(at)stadt-bornheim.de . Die Fälle werden beurkundet und der Bestatter kann in der Regel am Folgetag die Urkunden in Empfang nehmen . Die Abholung erfolgt gegen Einreichung der Originale. Bei Fragen ist der telefonische Kontakt unter 02222 945-410, -411 oder -417  möglich.

 

Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen. Von den Sterbeurkunden werden Mehrausfertigungen für die Renten-, Kranken- und ggf. Lebensversicherung und das Nachlassgericht gefertigt.
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag - der Samstag gilt nicht als Werktag - dem Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

Hierzu sind folgende Personen verpflichtet:

  • jede Person, die mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat.

Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen, dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Bei einem Sterbefall in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.

Details

Ablauf

Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen, dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Bei einem Sterbefall in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
  • zu der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der oder des Verstorbenen:
    • die Eheurkunde bzw. Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft 
  • wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits aufgelöst war:
    • Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners oder bei Geschiedenen das Scheidungsurteil

Durch die Änderungen des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 kann es sein, dass ältere Urkunden, die Ihnen zum/zur Verstorbenen vorliegen, noch eine andere Bezeichnung tragen.

Fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich neben dem Original mit einer deutschen Übersetzung, gefertigt von einem inländischen vereidigten Übersetzer, vorzulegen.

Gebühren

Für die Beurkundung eines Sterbefalles erheben wir eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro. Hierin enthalten sind insgesamt sechs Sterbeurkunden, davon eine für die Bestattung und 2 für Soziale Zwecke wie Rente etc.

Für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde berechnen wir eine Gebühr von 10 Euro.

Ansprechpartner

Elisabeth Schurz
Standesamt
Telefon: 02222 945-411
E-Mail
Ute Wahl
Mittwoch bis Freitag
Standesamt
Telefon: 02222 945-417
E-Mail
Gerd Geis
Standesamt
Telefon: 02222 945-410
E-Mail

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