Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Ablauf
Urkunden können im Rahmen einer persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt werden.
Sie können aber auch den Online-Dienst nutzen.
Eine Urkundenanforderung ist auch per E-Mail möglich unter: standesamt(at)stadt-bornheim.de
Bitte fügen Sie der E-Mail einen Identitätsnachweis bei (Foto des Personalausweises). Sie können die Urkunde dann nach vorheriger Terminabsprache persönlich abholen oder wir senden Ihnen die Urkunde per Post zu.
Eine schriftliche Urkundenanforderung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall ist die Gebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beizulegen, alternativ ist auch die Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
Erforderliche Unterlagen
Möchten Sie sich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine Urkunde ausstellen lassen, die Sie selbst betrifft, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Möchten Sie eine Urkunde über einen Dritten bekommen, dann benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass dieser Person, oder Sie können Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Ausstellung dieser Urkunde nachweisen.
Gebühren
Eine Urkunde (deutsch oder mehrsprachig) oder eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister kostet grundsätzlich 20 Euro.
Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, das gleichzeitig beantragt wird, ist eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen.
Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorsieht (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Beantragung einer Ausbildungszulage, Beantragung von Sozialhilfe)