Anträge auf den neuen EU-Parkausweis sowie einer Parkerleichterung können für Bürger der Stadt Bornheim in Zimmer 803 beantragt werden.
Schwerbehindertenparkausweis
Überblick
Details
Voraussetzungen
- Schwerbehindertenparkausweis:
Vorgelegt werden müssen ein Personalausweis und ein gültiger Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkmal aG oder Bl, sowie ein aktuelles Paßbild. - Parkerleichterung:
Vorgelegt werden müssen ein Personalausweis und ein gültiger Schwerbehindertenausweis.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Parkerleichterung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises
Ablauf
Persönliche Vorsprache (Bevollmächtigung möglich)
Erforderliche Unterlagen
Siehe Voraussetzungen
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Bei Vorliegen aller Unterlagen werden die Parkausweise sofort ausgestellt.
Weiterführende Links
Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126