- Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht
- Verlängerung Schwerbehindertenausweis (alter Ausweis)
- Umtausch alter Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat (ggf. mit Verlängerung)
- Umzugsmitteilung
- Verlustanzeige
Schwerbehindertenausweis
Überblick
Details
Voraussetzungen
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Auf Antrag des behinderten Menschen wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt, und welchen Grad diese Behinderung (GdB) hat.
Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auf Grund eines Gesundheitsschadens und ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten Beruf zu beurteilen.
Es spielt keine Rolle, ob die Behinderung angeboren oder ihre Ursache ein Unfall oder Krankheit ist. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von mindestens 50 Prozent.
Ablauf
Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung, bzw. Änderung des GdB ist im Rathaus erhältlich. Er kann jedoch auch telefonisch angefordert werden und darüber hinaus online abrufbar.
Erforderliche Unterlagen
Sofern vorhanden in Kopie:
- Unterlagen über den Gesundheitszustand
- Ärztliche Gutachten
- Pflegegutachten
- EKG-, Labor- und Röntgenunterlagen
- 1 Lichtbild
- Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Passkopie
- Wird der Antrag von einer bevollmächtigten Person gestellt, zusätzlich Vollmacht oder Bestallungsurkunde
Falls Sie über keine Unterlagen verfügen, entbinden sie, mit der Antragstellung, die von Ihnen genannten Ärzte von der Schweigepflicht. Das Versorgungsamt ist dann berechtigt, diese Unterlagen anzufordern.
Bei Neuausstellung / Umtausch muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Bei Abgabe des Antrages im Rathaus erfolgt die Weiterleitung an das Versorgungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg.
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Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126