Bei Reisen ins Ausland ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“ zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.
In einigen Ländern muss der Reisepass noch über die Dauer des Aufenthalts hinaus, eine bestimmte Gültigkeit besitzen. Bitte erkundigen Sie Sich rechtzeitig vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist zweckmäßigerweise am Ort der Hauptwohnung zu stellen. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihres Hauptwohnsitzes möglich. Ein Reisepass ist grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.
Der Reisepass enthält Ihre persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres).
Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben. Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).
Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.
Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument, da auch bisherige Einträge nicht mehr gültig sind.
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.
Gegen eine erhöhte Gebühr besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Reisepasses.
In dringenden Einzelfällen (z.B. kurzfristiger Reiseantritt, der nicht vorhersehbar war) kann auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Der dringende Grund ist nachzuweisen (z.B. Buchungsbestätigung). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Reise, ob ein vorläufiger Reisepass vom Zielland und allen Transitländern akzeptiert wird.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. (der normale Pass hat nur 32 Seiten.)
Hinweis: Derzeit können keine Passbilder im Rathaus erstellt werden.