Überblick

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bitte beantragen Sie im Falle einer Auslandsreise rechtzeitig Personalausweis oder gegebenenfalls einen Reisepass. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Auswärtigen Amtes zum jeweiligen Reiseland.

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