Bei Kampfmittelfunden wird vom Bürger- und Ordnungsamt folgendes veranlasst:
- Absperrung des Gebietes oder Fundortes
- Verständigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung
- Einleiten weiterer Schritte nach Bedarf (z. B. Räumung bei einer erforderlichen Sprengung oder Entschärfung)