Überprüfung auf Kampfmittel durch Luftbildauswertung:
Im Rahmen eines Bauantrages muss zunächst geprüft werden, ob das zu bebauende Grundstück in einer Kampfmittelverdachtsfläche liegt. Für diese Überprüfung ist in der Regel eine Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erforderlich. Die Bearbeitungsdauer für eine Luftbildauswertung beträgt 1 bis 2 Wochen.
Wenn Sie beabsichtigen, auf Ihrem Grundstück eine Baumaßnahme durchzuführen, können Sie Ihr Grundstück auch unabhängig von einer Bauantragstellung auf Kampfmittelverdacht untersuchen lassen. Dies bedeutet im Rahmen der eigentlichen Antragstellung einen erheblichen Zeitvorteil.
Die Überprüfung der Grundstücke erfolgt zunächst anhand der bereits überprüften Flächen, für die dem Ordnungsamt eine Auswertung vorliegt.
Soweit keine Auswertung vorliegt, muss eine Auswertung historischer Luftbilder der Alliierten erfolgen. Diese Luftbildauswertung kann nur durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst durchgeführt werden. Falls die Luftbildauswertung den Kampfmittelverdacht erhärtet, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. Dazu gehören geophysikalische Untersuchungen des Grundstückes beziehungsweise des Baubereiches sowie das Entfernen von eventuellen Blindgängern.
Beantragung einer Kampfmitteluntersuchung:
Nachdem durch eine Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel für ein Grundstück mit einer geplanten Baumaßnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf festgestellt wurde, wird empfohlen, einen Antrag auf Kampfmitteluntersuchung zu stellen.