Ansprechpartner
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, Straßenlanderwerb
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-254
Hier erhalten Sie die Information, ob für ein Grundstück im Stadtgebiet Bornheim noch Erschließungsgebühren nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) oder dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anfallen.
Der Antragsteller reicht schriftlich seine Anfrage ein. Die amtlich gesiegelte Bescheinigung wird per Post zugeschickt.
Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse
Die Verwaltungsgebühr beträgt 22 Euro. Sie ist unter Angabe des Kassenzeichens (im Bescheid genannt) innerhalb von zwei Wochen auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Kliegel, Michael
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126