Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126
Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen will, muss eine Erlaubnis beantragen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen oder den unten angebotenen Vordruck nutzen.
Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden.
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
Die Entscheidung über die Erlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Der Gebührenrahmen reicht von 100 bis 1.800 Euro.
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.
Zelleröhr, Daniel
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