Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126
Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen wollen, muss der Betriebsort dafür als geeignet anerkannt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Geeignetheitsbestätigung.
Die Bescheinigung der Geeignetheit zum Aufstellen von Geldspielgeräten erfolgt auf Antrag. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wo die Geldspielgeräte zukünftig aufgestellt werden sollen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen oder den unten angebotenen Vordruck nutzen.
Voraussetzung für die Geeignetheitsbescheinigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.
Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis.
Der Antrag kann grundsätzlich formlos erfolgen.
Die Entscheidung über die Bescheinigung der Geeignetheit ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Der Gebührenrahmen reicht von 30 bis 500 Euro.
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126