Die Mitarbeiterinnen des Ambulanten Dienstes leisten sogenannte "Hilfen zur Erziehung", insbesondere in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft. Das Angebot richtet sich vornehmlich an Kinder, Jugendliche und Eltern und erfolgt in der Regel im häuslichen Lebensumfeld der Beteiligten. Die Familienhilfe umfasst die Beratung und Unterstützung der Eltern in ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, Hilfen zur Lösung von Konflikten und Krisen sowie Unterstützung und Begleitung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Dabei sollen Ressourcen und Kompetenzen der Familienmitglieder entwickelt und gestärkt werden, damit sie ihr Leben so schnell wie möglich wieder in Eigenregie gestalten können und eine kindgerechte Förderung und Erziehung in der Familie umgesetzt wird.
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft werden vorwiegend ältere Kinder, im Einzelfall auch junge Erwachsene, bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und der Überwindung von Verselbständigungshemmnissen unterstützt.
Hilfe kann geleistet werden
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen (z. B. Finanzen, Tagesorganisation etc.)
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen
- bei Schwierigkeiten im Kontakt mit Institutionen (z. B. Jobcenter, Arbeitsamt, Schulen etc.)
- beim Aufbau oder Erhalt sozialer Kontakte
- bei der Entwicklung förderlicher Beziehungen innerhalb des Familiensystems
- beim Aktivieren von Ressourcen und Kompetenzen
- bei der Lösung von Erziehungsschwierigkeiten
- bei der Begleitung von Ablöseprozessen
Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.
Der Erstkontakt erfolgt zunächst über den Allgemeinen Sozialen Dienst. Dieser erarbeitet gemeinsam mit Ihnen einen Hilfeplan und setzt dann die geeignete „Hilfe zur Erziehung“ ein.