Überblick

Der Bornheim-Ausweis berechtigt Menschen mit geringem Einkommen, Dienstleistungen im Bornheimer Stadtgebiet zu vergünstigten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Der Antrag zum Ausweis kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Leistungsempfangende von Bürgergeld (SGB II),
  • Leistungsempfangende der Grundsicherung (SGB XII, 4 Kapitel),
  • Empfangende von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII),
  • Heimbewohnende, die Hilfe nach dem SGB XII erhalten,
  • Empfangende laufender wirtschaftlicher Jugendhilfe (SGB VIII),
  • Empfangende von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
  • Rentenempfangende, die eine geringe Rente beziehen (Maßstab ist die Einkommensgrenze nach dem Wohngeldgesetz).

Mit dem Bornheim-Ausweis können folgende Vergünstigungen wahrgenommen werden:

  • HallenFreizeitBad Bornheim: Gebührentarif Jugendliche
  • Bornheimer Kulturforum: 10 % Rabatt auf bei der Stadtkasse Bornheim gekaufte Eintrittskarten für Veranstaltungen
  • Volkshochschule Bornheim / Alfter: ermäßigte Teilnahmegebühr
  • Stadtbücherei: 50 % Ermäßigung auf den Gebührentarif bei der Benutzung des Internet-Zuganges
  • Kleiderstube der Frauen-Union, Pohlhausenstraße 16: 20 % Rabatt auf den Gesamteinkaufswert
  • Second-Hand-Kaufhaus Hannes, Peter-Fryns-Platz 1: 20 % Rabatt auf den Gesamteinkaufswert
  • Hängematte der evangelischen Kirchengemeinde Bornheim, Königstraße 19: 20 % Rabatt auf den Gesamteinkaufswert
  • Musikschule Bornheim e.V.: je nach Unterricht 30 – 40 % Rabatt auf das Unterrichtsentgelt

Der Bornheim-Ausweis ist kein Mittel gegen Armut, mildert aber die Notlage. Herz der Aktion sind die Organisationen, die sich an dem Konzept beteiligen.

Für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die arm sind, ist es nicht einfach, dies nach außen zu zeigen. Es kommt deshalb auch darauf an, wie alle mit dem Ausweis umgehen. Er soll Hilfe geben, auf keinen Fall aber einen Makel darstellen. Deshalb zwei Bitten:

  • Nehmen Sie das Angebot an und nutzen oder unterstützen Sie die Leistungen des Ausweises,
  • Sehen Sie den Bornheim-Ausweis als Alltagshilfe.

Klicken Sie HIER, um den Antrag für den Bornheim-Ausweis herunterzuladen

Details

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigung (siehe Beschreibung der Dienstleistung), Hauptwohnsitz in Bornheim und über 18 Jahre alt.

Ablauf

Antrag beim Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion im Rathaus der Stadt Bornheim stellen.

Erforderliche Unterlagen

Aktueller Originalbescheid der jeweiligen sozialen Leistungen zum Lebensunterhalt

Gebühren

Keine

Ansprechpartner

Boris Selzer
Bildung- und Teilhabeleistungen, Benutzungsgebühren städt. Unterkünfte
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-244
E-Mail

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