Grundregeln der Antragstellung
- Nur kompletten Antrag abgeben
- Lieber eine Bauvorlage zuviel als zu wenig
- Bauvorlagen müssen in sich stimmig sein
- Nur die amtlichen Formulare verwenden
- Unterschriften auf Antrag und allen Bauvorlagen nicht vergessen
Eine umfassenste Checkliste stellt die Bauprüfverordnung dar. In dieser Verordnung ist geregelt, für welches Verfahren welche Bauvorlagen in welcher Qualität bzw. mit welchen Inhalten erforderlich sind. Nur ein vollständiger Bauantrag führt zu einer schnellen Baugenehmigung!
Wann ist ein „amtlicher“ Lageplan erforderlich?
Der Lageplan muss nur in 4 Fällen gem. § 3 (3) BauPrüfVO von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt sein!
Nämlich, wenn:
Außerdem bei:
Anforderungen an den Lageplan gem. § 3 BauPrüfVO
Weitere Anforderungen an einen Lageplan
Gebäude
Gelände
Abstandsflächen
Einfügen (§34 BauGB)
Bauzeichnungen gem. § 4 BauPrüfVO
Geforderter Maßstab ist 1:100
Zeichen und Farben der Anlage zur BauPrüfVO sind zu verwenden
Es sind anzugeben:
In den Ansichten:
Im Grundriss (der für alle Geschosse zu fertigen ist):
Aus dem Schnitt muss insbesondere ersichtlich sein:
* Gilt nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3
Baubeschreibung gem. § 5 BauPrüfVO
Alles, was nicht bereits in den Plänen enthalten ist, ist in der Baubeschreibung (amtlicher Vordruck) darzulegen, soweit erforderlich:
§ 16 Bauvorlagen beim Vorbescheid
Beim Vorbescheid werden exakt die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.
Sie müssen ebenfalls von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.
§ 10 BauPrüfVO Bauvorlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
§ 14 BauPrüfVO Bauvorlagen für Werbeanlagen
§ 10 BauPrüfVO Bauvorlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
§ 11 BauPrüfVO Bauvorlagen für große Sonderbauten (§ 50 (2) BauO NRW)
Zusätzlich zu den Unterlagen nach § 10 BauPrüfVO:
Hinweis: Bei Verpflichtung des Antragstellers, die Unterlagen zu Standsicherheit und Schallschutz vor Baugenehmigung inkl. Prüfungsnachweis nachzureichen, kann dies gestattet werden.
§ 12 BauPrüfVO Bauvorlagen für besondere Vorhaben
§ 16 BauPrüfVO Bauvorlagen beim Vorbescheid
Beim Vorbescheid werden exakt die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.
Sie müssen ebenfalls von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.
§ 13 BauPrüfVO Bauvorlagen in der Freistellung (§ 63 BauO NRW)
Alle Unterlagen sind 1-fach einzureichen.
Hat der Antragsteller bestimmt, dass die Vorlage in der Freistellung - falls die Stadt Bornheim es fordert - als Bauantrag weitergeführt werden soll, sind alle Unterlagen gemäß § 10 BauPrüfVO beizufügen (Baubeschreibung, Kostenermittlung). Alle Unterlagen sind dann 2-fach einzureichen.
Im Formular kann angekreuzt werden, ob eine Bescheinigung, dass die Stadt Bornheim kein Baugenehmigungsverfahren verlangt, gewünscht wird.
§ 15 BauPrüfVO Bauvorlagen für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen
§ 17 BauPrüfVO Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen
§ 18 BauPrüfVO (flächige) Baulasten
Lageplan (vom ÖbVI) mit
Die Darstellung der Grundstückflächen, die von der einzutragenden Baulast betroffen sind.
Wichtig bei gewerblichen Bauten („kleine Sonderbauten“)
Wichtig bei landwirtschaftlichen Vorhaben