Die Gemeinden sind nach § 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die "Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues". Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
Diese wird durch den Rat vertreten, der alle 5 Jahre neu gewählt wird. Dabei sind die Ratmitglieder Inhaber eines freien Mandats. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.
Die Tätigkeit im Rat ist ehrenamtlich.