Das Bornheimer Stadtgebiet wird im Osten vom Rhein begrenzt. Die Grenze zum rechtsrheinischen Niederkassel verläuft etwa in der Strommitte, so dass die unter Naturschutz stehende Insel "Herseler Werth", die nicht betreten werden darf, vollständig auf Bornheimer Stadtgebiet liegt. Weitere Informationen zur Insel gibt es auf den Uedorfer Internetseiten und beim Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) NRW.
Das Bornheimer Rheinufer hat eine Länge von 4,5 km und reicht von Strom-km 659,97 an der Grenze zu Bonn bis zu Strom-km 664,47 an der Grenze zu Wesseling-Urfeld. Es hat eine große Bedeutung für die Naherholung: im Herseler Hafen liegen zahlreiche Boote, der Leinpfad ist beliebt bei Spaziergängern mit und ohne Hund, Joggern, Skatern und Radfahrern. Als Teil des europäischen Fernradwegs "Rhein" (EuroVelo 15) hat er darüber hinaus überregionale Bedeutung.
Zum Schutz von Natur und Landschaft gelten am Rhein eine Reihe von Regelungen. So darf nicht gezeltet und mit Fahrrädern abseits von Wegen gefahren werden, es dürfen keine neuen Stege oder Badeplätze angelegt werden. Näheres dazu finden Sie bei
- den Schutzausweisungen des Landschaftsplanes sowie
- der Verordnung über Fischschutzzonen am Rhein:
Aber nicht nur angenehme Seiten hat der Rhein zu bieten, sondern auch bedrohliche, und das nicht nur bei Hochwasser: das Baden im Rhein kann wegen der nicht vorhersehbaren und teilweise starken Strömungen lebensgefährlich sein. So ist im Sommer 2004 ein 11jähriger Junge mit Freunden zur Insel geschwommen. Auf dem Rückweg verließen ihn die Kräfte, er wurde abgetrieben und vier Tage später bei Duisburg tot geborgen. Die Stadt hat daher Schilder aufgestellt, mit denen sie vor diesen Gefahren warnt (s. Bild). Trotzdem passieren immer wieder Badeunfälle, zuletzt am Pfingstmontag 2023, als ein siebenjähriger Junge und der Vater, der ihn retten wollte, bei Hersel ertranken.