Zum Einzugsgebiet des Dickopsbaches gehören der Mertener Mühlenbach, der Breitbach, der Siebenbach, der Rheindorfer Bach (in der Karte als "Holzbach" bezeichnet) und weitere kleinere Bachläufe. Der Dickopsbach mündet in den "Entenfang" und versickerte früher dort. Inzwischen hat er einen verrohrten Ablauf zum Rhein. In der Karte gehören die Bereiche mit den Ziffern 27314x(x) zum Einzugsgebiet des Dickopsbaches.
Überblick
In Bornheim gibt es etliche Bäche, die dem Rhein zufließen. Im nordwestlichen Stadtgebiet von Bornheim (Kardorf und Hemmerich teilweise, Rösberg, Merten, Walberberg und Sechtem) fließen die Bäche zum Dickopsbach, der in Brühl entspringt und in Wesseling in den Rhein mündet. Im südöstlichen Stadtgebiet (von Roisdorf bis Kardorf und Hemmerich teilweise sowie Widdig) fließen die Bäche in den bei Alfter-Gielsdorf entspringenden Alfterer-Bornheimer Bach, der bei Widdig in den Rhein mündet.
An den Bächen gelten eine Reihe von Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes. So darf jedermann Wasser mit Eimern oder Gießkannen schöpfen, allerdings nicht inTrockenzeiten. Für die Entnahme von Wasser mit einer elektrischen Pumpe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich. Mehr dazu im Merkblatt zur Entnahme von Wasser aus Bächen.
Auch für die Einleitung von Niederschlagswasser o.ä. ist meist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich. Nähere Informationen dazu dort oder bei den Wasserverbänden.
Anlieger*innen an Bächen müssen mit baulichen Anlagen – dazu zählen auch schon Zäune – bestimmte Abstände einhalten, ebenso mit Kompostern, Holzlagern u.ä. Ausführliche Informationen dazu enthält das Merkblatt „Bauen am Gewässer“.
Die Stadt Bornheim hat ihre Pflichten zu Unterhaltung und zum naturnahen Umbau der Bäche auf zwei Wasserverbände übertragen, die sich nach den Einzugsgebieten abgrenzen, und ist in diesen Verbänden Mitglied. Für die Pflege und die naturnähere Gestaltung des Dickopsbaches und seiner Zuflüsse sowie für den Hochwasserschutz ist der Wasserverband Dickopsbach zuständig, für den Alfterer-Bornheimer Bach und seine Zuflüsse der Wasserverband Südliches Vorgebirge. In dessen Einzugsgebiet sind allerdings weiterhin die jeweiligen Kommunen für den Hochwasserschutz zuständig.
Wasserverband Dickopsbach
Dem Wasserverband Dickopsbach gehören die Städte Bornheim, Brühl und Wesseling an. 2023 wurden der Bornheimer Bürgermeister Christoph Becker zum Verbandsvorsteher und als sein Stellvertreter der Brühler Bürgermeister Dieter Freytag gewählt. Hier gelangen Sie zur Satzung des Wasserverbands Dickopsbach.
Zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind für die Rheinzuflüsse aus dem Rhein-Erft-Kreis, zu denen hier auch der Dickopsbach zählt, sogenannte "Umsetzungsfahrpläne" erstellt worden, in denen zahlreiche gewässerverbessernde Maßnahmen festgelegt sind. Auf den Seiten des Umweltministeriums zu dieser regionalen Kooperation sind die Umsetzungsfahrpläne für die verschiedenen Bäche, so auch den Dickopsbach, veröffentlicht.
Im Juni 2014 hat die Bezirksregierung Köln das Überschwemmungsgebiet für den Dickopsbach und Nebenbäche festgesetzt.
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Darüber hinaus setzt die Bezirksregierung Köln die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) um. Erläuterungen dazu finden Sie hier. Dazu können Sie die landesweiten Hochwassergefahren- und -risikokarten für häufige, 100-jährliche und extreme Hochwässer einsehen und auf den eigenen Bereich vergrößern.
Auf der Basis dieser Karten hat die Bezirksregierung Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr und zum Schutz bei Hochwasser enthalten. Die Maßnahmenliste (den "Steckbrief") für Bornheim finden Sie hier.
Wasserverband Südliches Vorgebirge
Der Alfterer-Bornheimer Bach (früher Roisdorfer-Bornheimer Bach) entspringt bei Alfter-Gielsdorf als Mirbach und wechselt im weiteren Verlauf mehrfach den Namen: er wird zum Görresbach, Roisdorfer Bach und Bornheimer Bach. Früher versickerte er in der Feldflur unterhalb von Bornheim, bis er Anfang der 1930er Jahre mit einer 1,8 km langen Verrohrung einen Ablauf in den Rhein erhielt. Von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein ist er 11,2 km lang. Sein Einzugsgebiet ist 37,6 km² groß, umfasst gut 25 km an Zuflüssen und reicht von Alfter-Gielsdorf bis nach Bornheim-Kardorf. In der untenstehenden Karte zählen die Bereiche mit den Ziffern 27312x dazu.
Um den Alfterer-Bornheimer Bach und seit 2016 auch um seine Zuflüsse kümmert sich der Wasserverband Südliches Vorgebirge, dem die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim angehören. Deren Räte bestimmen einenVertreter samt Stellvertreter für die Verbandsversammlung Für die Wahlperiode 2020-2025 hat der Gemeinderat Alfter die Ratsmitglieder Martin Schenk zum Vertreter und Jan Duensing als seinen Stellvertreter bestellt. Der Rat der Stadt Bornheim hat die Ratsmitglieder Bernhard Strauff zum Vertreter und Rüdiger Prinz als seinen Stellvertreter bestellt. Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Vorsteher für die Zeit von April 2021 bis März 2026 ist der Bornheimer Altbürgermeister Wolfgang Henseler, sein Stellvertreter der Alfterer Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher. Hier gelangen Sie zur Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge.
Zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind auch für die Rheinzuflüsse aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn sogenannte "Umsetzungsfahrpläne" erstellt worden, in denen zahlreiche gewässerverbessernde Maßnahmen festgelegt sind. Dazu gehören ein Erläuterungsbericht, eine Maßnahmentabelle (hier bitte mit dem Suchbegriff "Karte 2" zum Alfterer-Bornheimer-Bach springen) und Karten (hier die Karte für den Alfterer-Bornheimer Bach.
Im April 2013 hat die Bezirksregierung Köln das Überschwemmungsgebiet für den Alfterer-Bornheimer Bach festgesetzt.
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Erläuterungen zum Überschwemmungsgebiet und weiteren Hochwassergefahren hat der Wasserverband in einem Infoblatt zusammengestellt.
Hinweise, wie Sie Vorsorge treffen können, damit Ihnen bei Unwetter mit plötzlichen Überschwemmungen keine Schäden entstehen, finden Sie in den von der Stadt Bornheim und dem Stadtbetrieb Bornheim aufgelegten Flyern "Überschwemmungen - was tun?" und "Starkregenvorsorge" sowie dem Merkblatt der Gemeinde Alfter "Wenn das Wasser kommt".
Darüber hinaus setzt die Bezirksregierung Köln die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) um. Erläuterungen dazu finden Sie hier. Dazu können Sie die landesweiten Hochwassergefahren- und -risikokarten für häufige, 100-jährliche und extreme Hochwässer einsehen und auf den eigenen Bereich vergrößern.
Auf der Basis dieser Karten hat die Bezirksregierung Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr und zum Schutz bei Hochwasser enthalten. Die Maßnahmenlisten (die "Steckbriefe" ) finden Sie für Bornheim hier und für Alfter hier.