Schnee ist schön – macht aber viel Arbeit: Gehwege und Fahrbahnen müssen geräumt, glatte Stellen gestreut werden. Die Winterwartung der Gehwege ist Sache der Anlieger. Wie in den meisten anderen Kommunen sind in Bornheim auf den Gehwegen zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden, am besten Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel – weil salzfrei“.
Streuen im Winter
Gehwege mit abstumpfenden Mitteln streuen – Streusalz nur in Ausnahmefällen
Nur in besonderen Gefahrensituationen wie bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle erlaubt die Straßenreinigungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mitteln, also Streusalz, auf den Gehwegen. In keinem Fall aber dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen mit Salz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auch nicht darauf gelagert werden. „Das Salz schädigt die Bäume und Sträucher erheblich“, erläutert Irmgard Mohr, städtische Fachfrau für Umweltfragen. Außerdem gelange es in die Kanalisation, ziehe die biologische Stufe der Kläranlagen in Mitleidenschaft und belaste letztlich die Gewässer. Ganz zu schweigen davon, wie es den Pfoten aller Vierbeiner zusetzt.
Schneit es zwischen 7 und 20 Uhr, müssen die Anlieger den Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen, Glätte ist direkt nach ihrem Entstehen zu beseitigen. Kommen Schnee und Glätte nach 20 Uhr, sind sie werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu entfernen.
Die Fahrbahnen, die im Sommer in den meisten Straßen ebenfalls von den Anliegern zu reinigen sind, werden im Winter von der Stadt gewartet. Wegen der erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit auf den Fahrbahnen ist dort noch der Einsatz von Salz zulässig. Dabei werden die Straßen, die für den Verkehr besonders wichtig sind, zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Da die Stadt bereits vor Jahren eine umweltfreundlichere Feuchtsalzanlage angeschafft hat, benötigt sie aber nur noch ein Drittel der früheren Salzmenge: Anstelle von Trockensalz wird eine hochkonzentrierte Salzlösung gesprüht, die besser haftet und wirkt. Für die übrigen Straßen besteht nur eingeschränkter Winterdienst: Dort werden die Fahrbahnen geräumt und der Umwelt zuliebe ebenfalls mit abstumpfenden Mittel gestreut.