Landschaftsplan Bornheim
Der Landschaftsplan Bornheim erstreckt sich flächendeckend über die Außenbereiche des Stadtgebiets. Er wurde von der damaligen Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises (heute: Untere Naturschutzbehörde) als Landschaftsplan Nr. 2 erstellt und ist seit 1996 rechtskräftig. 2005 ist die erste Änderung erfolgt, um das FFH-Gebiet "Villewälder bei Bornheim" zu berücksichtigen.
Der Landschaftsplan beschreibt Entwicklungsziele für die verschiedenen Landschaftsbereiche und setzt Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Maßnahmen fest, um Natur und Landschaft abwechslungsreich und lebendig zu entwickeln.
Weiterführende Links
beim Rhein-Sieg-Kreis:
> Weitere Informationen zum Landschaftsplan Bornheim (bitte bis zu "Landschaftsplan Nr. 2: Bornheim" herunterscrollen)
> Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
> Meldung von Verstößen gegen Bestimmungen des Landschaftsplans