Entlaufene oder entflogene Heimtiere (Hunde, Katzen, Ziervögel u.ä. - außerdem Stadttauben) gelten als Fundtiere, die dem Ordnungsamt bzw. Tierheim zu übergeben sind.
Dagegen sind Wildtiere (Igel, Sing- und Greifvögel u.ä.) herrenlos und fallen unter das Jagd- oder Naturschutzrecht.
Wenn Sie ein Wildtier finden, das krank oder verletzt zu sein scheint, beobachten Sie es bitte zunächst aus sicherer Entfernung. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Insbesondere junge Vögel, deren Fluchtreflex noch nicht ausgeprägt ist, belässt man besser an Ort und Stelle, denn sie werden in der Regel auch außerhalb des Nestes noch von den Elterntieren versorgt. Nur wenn sie wirklich verwaist sind, brauchen sie Hilfe.
Wenn Sie ein verletztes Tier finden, das dem Jagdrecht unterliegt (Wildschwein, Fuchs, Hase, Reh...), müssen Sie die Untere Jagdbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis verständigen.
Um hilfsbedürftige Wildvögel und Igel kümmern sich ehrenamtliche Einrichtungen oder Privatpersonen. Oft sind diese so voll, dass sie keine weiteren Tiere mehr aufnehmen können. Allerdings können die Mitarbeiter*innen doch meist gute Tipps geben und evtl. Pflegeadressen vermitteln. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es in Eitorf die Wildvogelhilfe Rheinland des BUND. Im weiteren Umfeld können Sie sich auch an die Wildvogel-Pflegestation (mit angeschlossener Igelstation) in Kirchwald bei Mayen wenden.
Zu Igeln hat die Stadt ein Merkblatt mit Informationen zu möglichen eigenen Maßnahmen und weiteren Ansprechpartnern zusammengestellt.