Mi. 08.05.19
18:00 - 19:30Uhr
VHS Bornheim/ Alfter in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises
AdresseBeethovenstr. 57, 53332 Bornheim
Merten
AnfahrtEntscheiden Sie jetzt, wer später für Sie entscheiden soll!
Jede/r hat schon davon gehört, jede/n kann es treffen. Durch eine plötzlich eintretende Situation ist man nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Um sicher zu gehen, dass auch wirklich in Ihrem eigenen Sinne entschieden wird, ist es ratsam, dass Sie bereits in gesunden Tagen in einem Schriftstück Regelungen für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit treffen. Dies können Sie durch Vollmachten, Betreuungsverfügungen oder durch Patientenverfügungen bereits jetzt bestimmen. Denn nicht einmal Ihre nahen Angehörigen dürfen ohne ein solches Papier rechtswirksam für Sie handeln.
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