Veranstaltung

Einführung in das Betreuungsrecht

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, bedarf unter Umständen einer gesetzlichen Betreuung. Der/Die vom Amtsgericht bestellte gesetzliche Betreuer/in vertritt die Betroffenen und nimmt deren Interessen wahr. Aber wer wird als Betreuer/in bestellt? Wie kommt eine Betreuung überhaupt zustande? Welche Voraussetzungen müssen zur Betreuer/innenbestellung vorliegen? Welche Aufgaben hat der Betreuer/die Betreuerin zu erfüllen? Dies alles sind Themen der Informationsveranstaltung.


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