Di. 09.10.18
18:30 - 21:30Uhr
Stadt Bornheim
AdresseRathausstraße 2, 53332 Bornheim
Rathaus, Ratssaal
AnfahrtDer Rat der Stadt Bornheim hat für einen Bereich zwischen Fuhrweg, Mannheimer Straße, Herseler Straße und einem bestehenden Wirtschaftsweg die Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 22 in der Ortschaft Roisdorf beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes und - in einer untergeordneten Größenordnung - eines Mischgebietes. Die Bebauung soll sich aus Einzel- und Doppel- sowie Mehrfamilienhäusern zusammensetzen. Für einen Teilbereich an der Herseler Straße ist eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe vorgesehen.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Bornheim für einen Bereich am Maarpfad die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Roisdorf beschlossen. Mit der Änderung soll statt Fläche für die Landwirtschaft jetzt Fläche für Gemeinbedarf dargestellt werden, um Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Zu dem Bebauungsplan und zu der Flächennutzungsplanänderung sind jeweils Entwürfe erarbeitet worden, die Ihnen vorgestellt werden sollen, um Ihre Meinungen zu den Planungsabsichten zu hören. Ihre Meinungen werden - soweit wie möglich - bei der weiteren Planung berücksichtigt. Sie sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Rat bei ihren Entscheidungen helfen.
Um Ihnen die Planungen vorzustellen, werden der Entwurf des Bebauungsplanes Ro 22 und der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in einer gemeinsamen Einwohnerversammlung erläutert. Zu dieser werden Sie hiermit herzlich eingeladen.
Bei der Einwohnerversammlung haben Sie die Gelegenheit, zu den vorliegenden Planungen Anregungen zu äußern sowie Fragen zu stellen.
Zusätzlich können die Entwürfe bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, in der Zeit vom 20.09. bis 22.10.2018 einschließlich während der Besuchszeiten für Offenlagen (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie in den Zimmern 407, 409, 411 oder 414.
Während dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.
Weitere Informationen können Sie beim Besuch der Einwohnerversammlung sowie während der Auslegungsfrist von den Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes erhalten.
Darüber hinaus können die Planunterlagen hier eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Bitte versäumen Sie nicht, sich die Planungen anzusehen.
Stadt Bornheim
AdresseRathausstraße 2, 53332 Bornheim
Rathaus, Ratssaal
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