Di. 30.01.18
19:30 - 21:00Uhr
VHS Bornheim/Alfter in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bornheim
AdresseAlter Weiher 2, 53332 Bornheim
VHS-Gebäude, Mehrzweckraum
AnfahrtBefinden sich Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim, reicht oft das Einkommen oder die Rente nicht aus, um die hohen Pflegekosten zu decken. Dann werden die Kosten im Wege des übergeleiteten Anspruchs an die Kinder weitergegeben. Schnell entstehen Kosten in einer erheblichen Größenordnung.
Hieraus ergeben sich viele Fragen:
- In welcher Höhe können Kinder/Enkelkinder/Schwiegerkinder für den Unterhalt in Anspruch genommen werden?
- Welche Belastungen (Finanzierungen, Kredite, vorrangige Unterhaltsverpflichtungen) können abgesetzt werden?
- Wie hoch ist der angemessene Selbstbehalt?
- Muss das eigene Vermögen eingesetzt werden?
- Muss eine Immobilie veräußert werden?
- Wie sieht die anteilige Haftung (Quotenhaftung) mehrerer Geschwister aus?
- Müssen berufliche Dispositionen, die zu einer Einkommensverminderung führen, zurückgestellt werden?
- Muss eine Arbeit aufgenommen werden, um den Unterhalt der Eltern sicherzustellen?
- Sind Geschwister untereinander bzw. deren Ehegatt(inn)en über ihr Einkommen und Vermögen auskunftspflichtig?
VHS Bornheim/Alfter in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bornheim
AdresseAlter Weiher 2, 53332 Bornheim
VHS-Gebäude, Mehrzweckraum
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