Mo. 16.04.18
19:30 - 21:00Uhr
VHS Bornheim/Alfter in Zusammenarbeit mit der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Alfter
AdresseAlter Weiher 2, 53332 Bornheim
VHS-Gebäude
AnfahrtDie Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Der Dozent stellt den Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens Schritt für Schritt vor und erläutert, was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
VHS Bornheim/Alfter in Zusammenarbeit mit der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Alfter
AdresseAlter Weiher 2, 53332 Bornheim
VHS-Gebäude
Anfahrt