Frische Produkte auf dem Wochenmarkt

Ihr Marktstand auf dem Bornheimer Wochenmarkt

Sie haben Interesse an einem Standplatz auf dem Bornheimer Wochenmarkt? Jeden Donnerstagvormittag findet auf dem Peter-Fryns-Platz im Ortszentrum ein Wochenmarkt statt, auf dem noch Plätze frei sind. Möglich ist sowohl ein wöchentlicher Stand als auch die Aufstellung des Standes an Einzeltagen, alle zwei Wochen oder einmal im Monat.

Marktprivilegien

Marktprivilegien

Der festgesetzte Markt bietet Ihnen als Beschicker vielfältige Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten!

Je größer und vielfältiger das Angebot, desto größer ist auch der Kundenkreis. Schließlich belebt Konkurrenz ja bekanntlich das Geschäft!

Darüber hinaus wird Ihr Betrieb/Geschäft über den Wochenmarkt bekannt. So stellt Ihre Teilnahme am Wochenmarkt einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Werbefaktor dar. Kunden, die bei Ihnen auf dem Wochenmarkt Ware kaufen, besuchen wahrscheinlich zukünftig auch Ihren Hofladen oder Ihr Geschäft.

Und nicht zuletzt benötigen Sie bei einem festgesetzten Markt (im Sinne des § 69 Abs. 2, Gewerbeordnung) weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Reisegewerbekarte, um Ihre Waren dort anzubieten.

Welche Produkte dürfen auf dem Wochenmarkt angeboten werden?

Welche Produkte dürfen auf dem Wochenmarkt angeboten werden?

Warensortiment für den Wochenmarkt
(§ 67 Gewerbeordnung)

  • Lebensmittel (im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes) mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassene alkoholische Getränke sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig,
  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.

darüber hinaus durch Satzung zugelassene Waren:

  • Artikel des Kunsthandwerks und des Kunstgewerbes
  • Blumenpflegemittel
  • Bürsten
  • Gummiwaren
  • Haushaltswaren des täglichen Bedarfs
  • Holzwaren
  • Kleingartenbedarf
  • Korbwaren
  • Kunstblumen
  • Kurzwaren
  • Lederwaren
  • Literatur
  • Modeschmuck, mit Ausnahme der im Reisegewerbe nicht zugelassenen Edelmetalle, Edelsteine, Schmucksteine
  • Spankörbe
  • Spielwaren
  • Textilien
  • Toilettenartikel
  • Tonträger
  • Werbeartikel

Ansprechpartner


Sebastian Römer
Abteilungsleiter, Wirtschaftsförderer
Wirtschafts- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv
Telefon: 02222 945-339
E-Mail