Marktprivilegien
Der festgesetzte Markt bietet Ihnen als Beschicker vielfältige Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten!
Je größer und vielfältiger das Angebot, desto größer ist auch der Kundenkreis. Schließlich belebt Konkurrenz ja bekanntlich das Geschäft!
Darüber hinaus wird Ihr Betrieb/Geschäft über den Wochenmarkt bekannt. So stellt Ihre Teilnahme am Wochenmarkt einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Werbefaktor dar. Kunden, die bei Ihnen auf dem Wochenmarkt Ware kaufen, besuchen wahrscheinlich zukünftig auch Ihren Hofladen oder Ihr Geschäft.
Und nicht zuletzt benötigen Sie bei einem festgesetzten Markt (im Sinne des § 69 Abs. 2, Gewerbeordnung) weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Reisegewerbekarte, um Ihre Waren dort anzubieten.