Voraussetzungen
Tatsächlicher Auszug
Ablauf
Grundsätzlich hat der sich Abmeldende persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bornheim vorzusprechen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss schriftlich bevollmächtigt und in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung.
Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.
Erforderliche Unterlagen
- Abmeldevordruck (bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich)
- Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
- ggf. Bestellungsurkunde bei Betreuung
Gebühren
Gebührenfrei
Fristen und Bearbeitungszeiten
Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug.
An- und Abmeldungen von Nebenwohnungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug erfolgen.