Zum Schutz des Wasserwerks Urfeld hat die Bezirksregierung Köln eine Wasserschutzgebietsverordnung erlassen. Sie legt im Einzugsgebiet des Wasserwerks die Schutzzonen I, II, III A und III B fest, in denen Maßnahmen, die das Grundwasser beeinträchtigen könnten, genehmigungspflichtig oder verboten sind. Genehmigungsanträge sind an den Rhein-Sieg-Kreis zu richten.
Die Wasserschutzgebietsverordnung und die Karte mit den Wasserschutzzonen können Sie hier aufrufen.