Überblick

Zum Straßenausbau werden notwendige Teilflächen angekauft.

Nicht benötigte Flächen werden auf Wunsch an die Anlieger verkauft.

Details

Voraussetzungen:

Beschlossene Straßenausbauplanung durch den zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bornheim

Ablauf

Zunächst wird die beschlossene Straßenausbauplanung in einer Anliegerversammlung vorgestellt. Dann werden die betroffenen Eigentümer angeschrieben und über den Grundstücksankauf informiert. Zudem wird den Eigentümern ein Kaufpreisangebot gemacht. Das Grundstücksgeschäft erfolgt per notariellem Vertrag. Anlieger können ihren Kauf- oder Verkaufswunsch auch schriftlich an die Stadt richten. Dieser wird dann geprüft u. ggf. umgesetzt.

Gebühren

Wenn die Stadt Bornheim Flächen zum Straßenausbau erwirbt, werden die Kosten (Notar, Vermessung, Kataster, Steuer etc.) von ihr getragen. Möchte ein Anlieger eine Fläche erwerben, trägt er die daraus entstehenden Kosten.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.

Ansprechpartner

Wolfgang Orth
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, Straßenlanderwerb
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-254
E-Mail