Für Maßnahmen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Denkmals erforderlich sind, kann man bei der Unteren Denkmalbehörde eine Steuerbescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz beantragen. Die Bescheinigung ist dem Finanzamt mit der Einkommenssteuererklärung vorzulegen. Daraus ergeben sich steuerliche Vergünstigungen.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen, das Ihnen am Ende der Seite unter Downloads zur Verfügung steht.