Pacht- und Erbbaurechtsverträge

Überblick

Die Stadt schließt Pacht- und Erbbaurechtsverträge für städtische Flächen ab, um eine rechtssichere Nutzung durch Dritte zu ermöglichen.

Details

Ablauf

Das Nutzungsinteresse sollte schriftlich mit Angabe des Nutzungszwecks mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse

Gebühren

Pachtgebühren und Erbbauzins richten sich nach Flächengröße und Bodenrichtwert.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Über den Abschluss von Pachtverträgen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss nicht-öffentlich.

Über den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss nicht-öffentlich.

Erbbaurechtsverträge müssen notariell beurkundet werden.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.