Liegenschaften
Kliegel, Michael
Auf dem Knickert 10
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126
Die Stadt schließt Pacht- und Erbbaurechtsverträge für städtische Flächen ab, um eine rechtssichere Nutzung durch Dritte zu ermöglichen.
Das Nutzungsinteresse sollte schriftlich mit Angabe des Nutzungszwecks mitgeteilt werden.
Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse
Pachtgebühren und Erbbauzins richten sich nach Flächengröße und Bodenrichtwert.
Über den Abschluss von Pachtverträgen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss nicht-öffentlich.
Über den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss nicht-öffentlich.
Erbbaurechtsverträge müssen notariell beurkundet werden.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.
Kliegel, Michael
Auf dem Knickert 10
53332 Bornheim
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Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126