Im Stadtgebiet stehen zurzeit für rund 50 Prozent der Grundschulkinder OGS-Betreuungsplätze zur Verfügung. Den Kindern wird nach dem Unterricht ein warmes Mittagessen angeboten und es bestehen vielfältige Möglichkeiten zum freien Spiel. Die Hausaufgaben werden begleitet und je nach Schule nehmen die Kinder an unterschiedlichen Kursen und Arbeitsgemeinschaften teil. Eine Förderung durch die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen ist ebenfalls Bestandteil dieses Angebots. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger bzw. dem Träger der offenen Ganztagsschule.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme einer „Offenen Ganztagsschule“ an den städtischen Grundschulen erhebt die Stadt Bornheim Elternbeiträge nach einer sozialen Einkommensstaffelung. Der jeweilige Träger der offenen Ganztagsschule erhebt zusätzlich ein Essensgeld für die Mittagsverpflegung. Für den OGS-Beitrag ist das Jugendamt zuständig. Für alle anderen Anlieger der „Offenen Ganztagsschule“ ist das Schulamt der richtige Ansprechpartner.