Schul- und Sportamt
Over, Willi
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 9437-5471
Telefax: 02222 9437-5454
Bereitstellung einer Turnhalle, Entscheidung über die Zulässigkeit der Sondernutzung, Koordination der außerschulischen Belegungen über die regelmäßigen, wöchentlichen Nutzungen durch die Vereine lt. Hallenbelegungsplan hinaus, Koordination mit Schule, Hausmeister, Schließdienst und Reinigung.
Turnhallen werden in der Regel ausschließlich an Vereine im Stadtgebiet vergeben. Der Antragsteller sollte sein Vorhaben beschreiben.
Der Antragsteller teilt schriftlich – gerne per E-Mail – mit, wann er eine Halle benötigt, und Abteilung 11.2 prüft die Belegungspläne der städtischen Turnhallen auf freie Kapazitäten.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, zum Beispiel per E-Mail.
Die Auskunft über Hallen-Kapazitäten ist kostenfrei. Die Hallennutzung orientiert sich an der Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim.
Eine Anfrage sollte frühzeitig gestellt werden, da die Hallen-Kapazitäten begrenzt sind.
Over, Willi
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
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Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 9437-5471
Telefax: 02222 9437-5454