Nutzungsgenehmigung Turnhallen

Überblick

Bereitstellung einer Turnhalle, Entscheidung über die Zulässigkeit der Sondernutzung, Koordination der außerschulischen Belegungen über die regelmäßigen, wöchentlichen Nutzungen durch die Vereine lt. Hallenbelegungsplan hinaus, Koordination mit Schule, Hausmeister, Schließdienst und Reinigung.

Details

Voraussetzungen

Turnhallen werden in der Regel ausschließlich an Vereine im Stadtgebiet vergeben. Der Antragsteller sollte sein Vorhaben beschreiben.

Ablauf

Der Antragsteller teilt schriftlich – gerne per E-Mail – mit, wann er eine Halle benötigt, und Abteilung 11.2 prüft die Belegungspläne der städtischen Turnhallen auf freie Kapazitäten.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, zum Beispiel per E-Mail.

Gebühren

Die Auskunft über Hallen-Kapazitäten ist kostenfrei. Die Hallennutzung orientiert sich an der Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Eine Anfrage sollte frühzeitig gestellt werden, da die Hallen-Kapazitäten begrenzt sind.

 

Ähnliche Anliegen