Sie suchen einen entfernten Verwandten oder eine Klassenkameradin für ein geplantes Klassentreffen? Dann nutzen Sie die unterschiedlichen Melderegisterauskünfte:
Einfache Melderegisterauskunft (nach § 44 BMG)
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie entweder online über unsere Webseite beantragen oder im Bürgerbüro im Bornheimer Rathaus. In beiden Fällen erhalten Sie einen Melderegisterauszug in Papierform mit folgenden Daten zur gesuchten Person:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften
- Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft (nach § 45 BMG)
Für die erweiterte Melderegisterauskunft benötigt der Antragssteller einen Nachweis über ein berechtigtes Interesse, z. B. einen Zahlungsbefehl, einen Vollstreckungsbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, etc. In der erweiterten Auskunft werden folgende Daten mitgeteilt:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort