Antikorruptionsbeauftragte
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Telefon: 02222 945-233
Telefax: 02222 945-126
Auskunft nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) ist am 01.03.2005 in Kraft getreten. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat es am 16.12.2004 beschlossen.
Nach § 16 (i. d. F. vom 19.12.2013) i. V. m. § 1 Abs. 1 Nummer 3 des Gesetzes haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW schriftlich Auskunft gegenüber dem Bürgermeister zu erteilen über
Die o. g. Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Der Rat der Stadt Bornheim hat beschlossen, die Auskünfte auf den Internet-Seiten der Stadt zu veröffentlichen.
Die gleiche Auskunft hat auch der Bürgermeister gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde zu erteilen.
Die Veröffentlichung erfolgt in Abstimmung mit dem Landrat ebenfalls auf den Internet-Seiten der Stadt Bornheim.
Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Beantwortung erfolgt zeitnah.
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