Seit dem 01.08.2013 sieht das Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor. Die Aufnahme der Kinder in die einzelnen Einrichtungen richtet sich nach den jeweiligen vom Träger der Einrichtung erstellten Aufnahmekriterien. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen finden Sie hier die Aufnahmekriterien.
Kita-Navigator
Die Vormerkung in einer Bornheimer Kindertageseinrichtung erfolgt seit dem 01.08.2015 über das Portal Kita-Navigator, einem internetbasierten Vormerksystem für Eltern, in dem Sie weitere ausführliche Informationen erhalten.
Um den Kita-Navigator zu Hause nutzen zu können, ist ein Online-Zugang erforderlich. Für Eltern, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, besteht die Möglichkeit der Anmeldung in einer Kita. Die Leitungen der Einrichtungen sind geschult und führen mit Ihnen gerne die Vormerkung im Kita-Navigator durch.
Ferner kann die Vormerkung ebenfalls im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim oder im Bürgerbüro, Rathausstraße 2, vorgenommen werden.
Natürlich kann ein Online-Vormerksystem den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Am besten setzen Sie sich mit der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl in Verbindung und erfragen dort die wichtigsten Informationen zur Einrichtung, den Aufnahmekriterien und zur aktuellen Belegungssituation.