Ansprechpartner
Flurkarten, Katasterauskünfte, Liegenschaftsbuchauszüge, Vorkaufsrecht
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-251
Hier erhalten Sie Auskünfte zu Grundstücken im Stadtgebiet und einfache, amtliche Ausdrucke aus dem Kataster des Rhein-Sieg-Kreises. Diese sind z. B. erforderlich, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen möchten.
Wenn Sie eine Auskunft beantragen oder einen Ausdruck eines amtlichen Nachweises benötigen, teilen Sie bitte die Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder die Adresse mit.
Für Eigentümeauskünfte ist aus Datenschutzgründen ein berechtigtes Interesse notwendig.
Kein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn ein Kauf- oder Mietinteresse vorliegt.
Bei Katasterauszügen reicht es aus, wenn das Interesse durch die Sachlage gerechtfertigt ist.
Nachdem die Lage des Grundstücks genannt und die Berechtigung erklärt ist, erfolgt eine Prüfung durch den Sachbearbeiter. Dann erhält man eine Gebührenrechnung, die an der Kasse bezahlen werden muss. Nach Vorlage der Einzahlungsquittung wird das Dokument ausgehändigt.
Bei Eigentumsauskünften ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Sofern man nicht selber Grundstückseigentümer ist, muss vor der Herausgabe von Eigentümerinformationen eine Vollmacht (z. B. Maklerauftrag) vorgelegt werden.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu zahlen. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich.
Auszüge in DIN A4 und DIN A3 kosten 30 Euro, alle Auszüge größer als DIN A3 kosten 60 Euro.
Einzelne Ausdrucke werden sofort erstellt. Bei größeren Mengen bitte vorher telefonisch anmelden.
Die Zusendung der amtlichen Ausdrucke oder einer Datei kann nur beim Rhein-Sieg-Kreis beantragt werden: Katasterauskunft | Rhein-Sieg-Kreis.
Kliegel, Michael
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
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