Voraussetzungen
Vollständige Vorlage oder Zusendung der angeforderten Unterlagen
Ablauf
Anfrage per Telefon unter 02222 945-573 , per E-Mail an hundeangelegenheiten(at)stadt-bornheim.de oder Brief möglich
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen für „große Hunde 40/20“ § 11 LHundG NRW:
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Anzeige eines großen Hundes
- Sachkundebescheinigung des Tierarztes nach § 11 LHundG NRW
- Mikrochiptranspondernummer
- evtl. Foto des Hundes
Unterlagen für „Hunde bestimmter Rassen“ § 10 LHundG NRW:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 10 LHundG.
Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Old English Bulldog, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und anderen Hunden.
Unterlagen für „gefährliche Hunde“ § 3 LHundG NRW:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 3 LHundG. Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Unterlagen zur Anzeige von Wildschäden
Dazu ist der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldevordruck einzureichen oder per E-Mail zuzusenden.
Gebühren
- Anzeige „großer Hund“: 25 Euro
- Erlaubniserteilung für einen Hund bestimmter Rassen oder einen gefährlichen Hund
- Jede Änderung (Aufsichtsperson o. nachgereichter bestandener Wesenstest): 25 Euro
Rechtsgrundlagen
- Landeshundegesetz NRW
- Bundesjagdgesetz NRW