Überblick

  • Anzeige von Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW
  • Anzeige von Wildschäden

Hunde:

Hier können Sie Hunde gem. § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ab einer Größe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm, die sogenannten „großen Hunde“ anzeigen.
Vor der Anschaffung eines „Hundes bestimmter Rassen“ (§ 10) oder eines „gefährlichen Hundes“ (§ 3 LHundG NRW) können Sie beim Ordnungsamt eine Erlaubnis beantragen. 

Wildschäden

Das Ordnungsamt nimmt Meldungen zu Wildschäden, verursacht durch Schwarzwild, Rehwild, Wildkaninchen sowie Fasanen, entgegen. Diese Anmeldungen werden größtenteils von Landwirten genutzt.

Details

Voraussetzungen

Vollständige Vorlage oder Zusendung der angeforderten Unterlagen

Ablauf

Anfrage per Telefon unter 02222 945-573 , per E-Mail an hundeangelegenheiten(at)stadt-bornheim.de oder Brief möglich

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen für „große Hunde 40/20“ § 11 LHundG NRW:

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Anzeige eines großen Hundes
  • Sachkundebescheinigung des Tierarztes nach § 11 LHundG NRW
  • Mikrochiptranspondernummer
  • evtl. Foto des Hundes

Unterlagen für „Hunde bestimmter Rassen“ § 10 LHundG NRW:

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 10 LHundG.
Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Old English Bulldog, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und anderen Hunden.

Unterlagen für „gefährliche Hunde“ § 3 LHundG NRW:

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 3 LHundG. Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Unterlagen zur Anzeige von Wildschäden

Dazu ist der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldevordruck einzureichen oder per E-Mail zuzusenden.

Gebühren

  • Anzeige „großer Hund“: 25 Euro
  • Erlaubniserteilung für einen Hund bestimmter Rassen oder einen gefährlichen Hund
  • Jede Änderung (Aufsichtsperson o. nachgereichter bestandener Wesenstest): 25 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Landeshundegesetz NRW
  • Bundesjagdgesetz NRW

Ansprechpartner

Vera Suhr-Gerlach
Grundsteuer, Gewerbesteuer & Hundesteuer
Kämmerei
Telefon: 02222 945-286
E-Mail
Adolph, Ingeborg
Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer
Kämmerei
Telefon: 02222 945-287
E-Mail

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